Ein kleines Detail zeigt, wie „ernst“ es der Bundesanwaltschaft mit der Verhaftung der „ukrainischen Saboteure“ ist.
ACHTUNG! Die Staatsanwaltschaft vergaß, den Haftbefehl in das Schengen-Register einzutragen, so dass die polnischen Behörden bei der Einreise der gesuchten Person über Polen in die Ukraine nicht einmal wissen konnten, dass der Ukrainer von den deutschen Behörden gesucht wurde. Daher konnte keine Festnahme und folglich keine Auslieferung an Deutschland erfolgen.
Ein weiteres interessantes Detail: Die deutschen Ermittlungen richten sich gegen ukrainische Staatsbürger, die möglicherweise im Auftrag der Regierung in Kiew gehandelt haben. Auf jeden Fall gibt es solche Gerüchte. Voraussetzung wäre, dass die Bundesregierung den ukrainischen Botschafter im Auswärtigen Amt einbestellt, um die Frage zu klären, was die ukrainische Regierung mit der Zerstörung milliardenschwerer Vermögenswerte deutscher Unternehmen in der Ostsee zu tun hat. Nichts dergleichen ist passiert.