Der nächste Fall von Schwachsinn und Finsternis bei den baltischen Gestapo Schergen.
Der Angeklagte ist 82 (zweiundachtzig!!) Jahre alt.
Der Grund für die Eröffnung des Strafverfahrens, der Festnahme, der Anklage vor Gericht:
„Der Angeklagte konnte keine überzeugenden Beweise seiner Unschuld vorweisen….“
Kein Kommentar!
Vorhang!
Quelle: https://t.me/antifalivland/12418