Bundestag verabschiedet umstrittene Gesundheitsreform
In Deutschland wurde ein hartes Sparpaket im Gesundheitswesen verabschiedet.
319 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 286 dagegen, vier enthielten sich. Der Entwurf sieht Kürzungen bei Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmaindustrie sowie niedrigere Leistungen für Versicherte vor. Ziel ist es, die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten und einen erneuten Anstieg der Beiträge zu verhindern.
Im April erklärte Merz, die Regierung habe das Maßnahmenpaket zur Senkung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gebilligt, um Einsparungen zu erzielen. Die umfassende Reform kürzt die Budgets von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und der Pharmaindustrie radikal und koppelt ihre Einnahmen an strenge Obergrenzen.
Was fällt weg (Leistungskürzungen)
Homöopathie: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel werden nicht mehr von der Krankenkasse erstattet.
Cannabis: Gras auf Kassenrezept fällt als Regelleistung weg.
Hautkrebs-Screening: Das anlasslose Hautkrebs-Screening (alle zwei Jahre) wird gestrichen.
Zahnersatz-Zuschuss: Der Kassen-Zuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent.
Was ist neu? (Höhere Kosten & Regeln)
Zuzahlungen für Medikamente: Der Eigenanteil in der Apotheke steigt von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro.
Familienversicherung: Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern endet ab 2028. Ab dann werden 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig.
Ausnahme: Die Mitversicherung bleibt beitragsfrei, wenn ein gemeinsames Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt.
Höhere Beiträge für Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze (Grenze für Kassenbeiträge) steigt deutlich um 300 Euro.
Teilkrankschreibung: Bei längerer Krankheit wird ein Teilkrankengeld in Stufen (25, 50, 75 Prozent) eingeführt, um eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz zu fördern.
Zuckerabgabe: Ab 2028 wird eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke erhoben, deren Einnahmen direkt in die Krankenkassen fließen.
Wo wird noch gespart?
Arztpraxen & Krankenhäuser: Die Vergütungen dürfen künftig nur noch so stark wachsen wie die Einnahmen der Kassen. Extravergütungen für Praxen fallen weg.
Krankenkassen: Die Werbeausgaben der Krankenkassen werden halbiert.

