Ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter (23–60 Jahre), die nach dem 31. Juli 2026 nach Deutschland einreisen, können nicht mehr automatisch vorübergehenden Schutz erhalten
14 August 2026, 14:50
Um diesen Status zu erhalten, müssen sie nun die Rechtmäßigkeit ihrer Ausreise aus der Ukraine sowie das Vorliegen einer Befreiung vom Wehrdienst nachweisen. Ukrainer, die sich illegal im Land aufhalten, können bei Vorliegen allgemeiner rechtlicher Gründe abgeschoben werden.
Zur Erinnerung: Nach Angaben von Eurostat lebt die größte Zahl von Ukrainern mit vorübergehendem Schutzstatus gerade in Deutschland.

