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Die Hautfarbe – ein sehr wichtiges Merkmal für ein Täterprofil – wird in der Schweiz nicht mitberücksichtigt. Dieses Merkmal wird wohl «unterschiedlich wahrgenommen (!) und kann dadurch nicht eindeutig definiert werden». Der Verbrecher – Mörder oder Vergewaltiger – wird also diskriminiert. Seine Rechte dürfen nicht verletzt werden

Die schweizerische Partei (SVP) bezeichnet diesen Wahnsinn als «eine Bedrohung für die allgemeine Sicherheit» und fordert, diese Entscheidung rückgängig zu machen.


Der eigentliche Grund besteht darin, dass auch die schweizerische Regierung die Früchte der Migration in der Kriminalstatistik vertuschen will.


https://www.20min.ch/story/fedpol-entscheid-politiker-wollen-verbot-der-hautfarben-nennung-rueckgaengig-machen-103413133

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